Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1990

Geschäftszahl

88/15/0064

Rechtssatz

AusfzF der Kompensation eines Guthabens auf einem Abgabenkonto durch das Finanzamt (hier: aus einer Umsatzsteuervoranmeldung) mit einer anderen als einer Abgabenforderung des Bundesschatzes (hier resultierend aus der Vorschreibung eines Kostenersatzes durch die Wasserrechtsbehörde) gegen die Person, für die das Abgabenkonto geführt wird.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1991/8, 575;

ÖStZB 1991, 587;