Verwaltungsgerichtshof
07.05.1990
88/15/0057
Eine Beschwerde gegen einen berichtigenden Bescheid wird mit der Aufhebung des berichtigten Bescheides durch den VwGH gegenstandslos.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
88/15/0092
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 74;