Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.05.1990

Geschäftszahl

88/15/0057

Rechtssatz

Eine Beschwerde gegen einen berichtigenden Bescheid wird mit der Aufhebung des berichtigten Bescheides durch den VwGH gegenstandslos.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

88/15/0092

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 74;