Verwaltungsgerichtshof
07.05.1990
88/15/0057
Der Umstand, daß bei der Gewährung abgabenrechtlicher Begünstigungen der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung in den Hintergrund tritt, bedeutet keineswegs, daß die Abgabenbehörde von ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht völlig entbunden wird (Hinweis E 8.2.1989, 85/13/0001).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
88/15/0092
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 74;