Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.05.1990

Geschäftszahl

88/15/0057

Rechtssatz

Der Umstand, daß bei der Gewährung abgabenrechtlicher Begünstigungen der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung in den Hintergrund tritt, bedeutet keineswegs, daß die Abgabenbehörde von ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht völlig entbunden wird (Hinweis E 8.2.1989, 85/13/0001).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

88/15/0092

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 74;