Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1989

Geschäftszahl

88/15/0055

Rechtssatz

Um die stpfl Umsätze des AbgPfl, der teilweise wissenschaftlich tätig war, für einen bestimmten Zeitraum und die Bemessungsgrundlage nach den Steuersätzen des Paragraph 10, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz 2, UStG richtig aufteilen zu können, hat die AbgBeh die erforderlichen Ermittlungen allenfalls im Wege der Schätzung durchzuführen.

Beachte

Besprechung in:

ÖstZB 1990, 69;