Verwaltungsgerichtshof
11.09.1989
88/15/0055
Um die stpfl Umsätze des AbgPfl, der teilweise wissenschaftlich tätig war, für einen bestimmten Zeitraum und die Bemessungsgrundlage nach den Steuersätzen des Paragraph 10, Absatz eins und Paragraph 10, Absatz 2, UStG richtig aufteilen zu können, hat die AbgBeh die erforderlichen Ermittlungen allenfalls im Wege der Schätzung durchzuführen.
Besprechung in:
ÖstZB 1990, 69;