Verwaltungsgerichtshof
10.07.1989
88/15/0021
Nach stRsp des VwGH bildet der geltwerte, auch in anderer Weise (zur Konsumation) verwendbare Gewinnanspruch des Spielers das Entgelt für den neuerlichen Spielabschluß (Umsatz) des Spielers.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 21;