Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1988

Geschäftszahl

88/15/0017

Rechtssatz

Das sich aus dem Gleichheitsgrundsatz ergebende Sachlichkeitsgebot erfordert nicht, bei der Normierung einer abgabenrechtlichen Haftungsregelung von einer analogen Haftungsregelung im bürgerlichen Recht nicht abzuweichen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1989, 261;