Verwaltungsgerichtshof
12.12.1988
88/15/0017
Das sich aus dem Gleichheitsgrundsatz ergebende Sachlichkeitsgebot erfordert nicht, bei der Normierung einer abgabenrechtlichen Haftungsregelung von einer analogen Haftungsregelung im bürgerlichen Recht nicht abzuweichen.
Besprechung in:
ÖStZB 1989, 261;