Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.02.1989

Geschäftszahl

88/14/0243

Rechtssatz

Ein Abgabenbescheid, der sich nach Eintragung der Umwandlung gemäß Artikel 4, Paragraph eins, GmbHGNov 1980 und Artikel 2, StruktVG im Handelsregister gegen die GmbH richtet, geht ins Leere. Es handelt sich um einen Nichtbescheid, durch den niemand in subjektiven Rechten verletzt sein kann (also auch nicht der Gesamtrechtsnachfolger). Eine Beschwerde gegen diesen Nichtbescheid ist zurückzuweisen (Hinweis B 14.1.1986,85/14/0166, B 16.6.1987, 87/14/0076).

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1990/11, S 646;