Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1989

Geschäftszahl

88/14/0230

Rechtssatz

Die gelegentliche Übernahme von Post der Feriengäste durch den Hausbesorger stellt lediglich eine für die Frage der Wertung der Einkünfte unbeachtliche Form der Nachbarschaftshilfe dar.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 181;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140230.X16