Verwaltungsgerichtshof
16.03.1989
88/14/0226
Ausführungen zur Überprüfung der Beweiswürdigung der belangten Behörde, der Bf habe unter dem Deckmantel seiner pauschalierten Landwirtschaft einen Viehhandel mit Rindern betrieben.
Besprechung in:
ÖStZ 1989, 354;
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140226.X01