Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.1989

Geschäftszahl

88/14/0200

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1990, 110;

Rechtssatz

Der Teilrückkauf der Ansprüche aus einer Lebensversicherung verwirklicht den Nachversteuerungstatbestand des Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 2, EStG auch dann, wenn dieser Teilrückkauf wieder rückgängig gemacht wird. Für die infolge Nachversteuerung anzufordernde ESt entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140200.X03