Verwaltungsgerichtshof
17.10.1989
88/14/0200
Besprechung in:
ÖStZ 1990, 110;
Der Teilrückkauf der Ansprüche aus einer Lebensversicherung verwirklicht den Nachversteuerungstatbestand des Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 2, EStG auch dann, wenn dieser Teilrückkauf wieder rückgängig gemacht wird. Für die infolge Nachversteuerung anzufordernde ESt entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft.
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140200.X03