Verwaltungsgerichtshof
17.01.1989
88/14/0190
Die Löschung einer Firma im Handelsregister unter Fortführung des Betriebes führt zu keiner Entnahme des zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Grundstückes und verwirklicht auch keinen Mißbrauchstatbestand (Hinweis auf E 24.1.1984, 83/14/0145).
Besprechung in:
ÖStZ 1989, 245;