Verwaltungsgerichtshof
17.10.1989
88/14/0183
Das Betriebsergebnis, das die übertragende Gesellschaft im Verschmelzungsjahr erzielte, ist noch bei dieser und nicht schon bei der übernehmenden Gesellschaft steuerlich zu erfassen.
Besprechung in:
ÖStZ 1990, 92;
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140183.X04