Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.1989

Geschäftszahl

88/14/0183

Rechtssatz

Das Betriebsergebnis, das die übertragende Gesellschaft im Verschmelzungsjahr erzielte, ist noch bei dieser und nicht schon bei der übernehmenden Gesellschaft steuerlich zu erfassen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1990, 92;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140183.X04