Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.1989

Geschäftszahl

88/14/0177

Rechtssatz

Bei der Feststellung, ob eine "Liebhaberei" vorliegt, geht es nicht um exakte Besteuerungsgrundlagen, sondern darum, ob auf Dauer gesehen überhaupt (wenn auch geringere als die erhofften) Einnahmenüberschüsse zu erzielen sind.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1990, 82;