Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.1989

Geschäftszahl

88/14/0177

Rechtssatz

Eine Änderung in der Bewirtschaftung rechtfertigt es, die Frage nach der Ertragsfähigkeit von Mietobjekten ab dieser Änderung neu zu untersuchen, wobei eine frühere Verlustperiode eben nichts über die Ertragsfähigkeit ab Änderung in der Bewirtschaftung aussagt.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1990, 82;