Verwaltungsgerichtshof
14.05.1991
88/14/0167
Bei Dauerverträgen - somit auch bei Mietverträgen - ist der Zahlungsbeleg in Verbindung mit dem Vertrag über die vereinbarten Leistungen als Rechnung iSd Paragraph 11, Absatz eins, UStG 1972 anzusehen, wenn im Vertrag alle vom Gesetz geforderten Elemente einer Rechnung enthalten sind.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
88/14/0168
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 86;