Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1991

Geschäftszahl

88/14/0167

Rechtssatz

Bei Dauerverträgen - somit auch bei Mietverträgen - ist der Zahlungsbeleg in Verbindung mit dem Vertrag über die vereinbarten Leistungen als Rechnung iSd Paragraph 11, Absatz eins, UStG 1972 anzusehen, wenn im Vertrag alle vom Gesetz geforderten Elemente einer Rechnung enthalten sind.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

88/14/0168

Besprechung in:

ÖStZB 1992, 86;