Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1991

Geschäftszahl

88/14/0167

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/11 88/13/0027 3

Stammrechtssatz

Daß die Fremdmittelzinsen allmählich sinkende Tendenz aufweisen und die Möglichkeit besteht, nach weitgehendem Wegfall dieser Kosten eine Eigentumswohnung ertragbringend zu vermieten, steht einer Beurteilung als "Liebhaberei" nicht entgegen, weil im Wegfall eines durch Fremdfinanzierung bewirkten und entsprechend ins Gewicht fallenden Kostenfaktors eine Änderung der Wirtschaftsführung zu erblicken ist, der erst für die Zukunft Bedeutung beigemessen werden kann (Hinweis E 22.5.1990, 87/14/0038).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

88/14/0168

Besprechung in:

ÖStZB 1992, 86;