Verwaltungsgerichtshof
12.09.1989
88/14/0163
Der Bescheid eines Finanzamtes entspricht auch dann nicht dem Gesetz, wenn er sich auch nur aus einem der von der Aufsichtsbehörde ins Treffen geführten Gründe als rechtswidrig erweist.
Besprechung in:
ÖStZ 1990, 89;