Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.1989

Geschäftszahl

88/14/0163

Rechtssatz

Der Bescheid eines Finanzamtes entspricht auch dann nicht dem Gesetz, wenn er sich auch nur aus einem der von der Aufsichtsbehörde ins Treffen geführten Gründe als rechtswidrig erweist.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1990, 89;