Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1989

Geschäftszahl

88/14/0131

Rechtssatz

Die Bezahlung überhöhter Pachtzinse durch die Körperschaft an einen Gesellschafter bewirkt grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1990, 67;