Verwaltungsgerichtshof
27.06.1989
88/14/0126
Sind langfristige Darlehensforderungen am Bilanzstichtag zur Gänze durch niedrig verzinsliche kurzfristige Einlagen gedeckt, so kommt eine Teilwertabschreibung der zum Bilanzstichtag aushaftenden Forderungen nicht in Betracht. Eine künftig mögliche Unterdeckung der langfristigen Forderungen durch die kurzfristigen Einlagen schlägt nicht auf den Bilanzstichtag zurück.
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 38;