Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1989

Geschäftszahl

88/14/0126

Rechtssatz

Den Nachweis dafür, daß die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung vorliegen, hat der Steuerpflichtige zu erbringen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 38;