Bei mehreren ausgeübten Funktionen iSd § 29 Abs 4 EStG 1972 steht der Werbungskostenpauschbetrag gem § 16 Abs 5 EStG nur in einfacher Höhe zu.Bei mehreren ausgeübten Funktionen iSd Paragraph 29, Absatz 4, EStG 1972 steht der Werbungskostenpauschbetrag gem Paragraph 16, Absatz 5, EStG nur in einfacher Höhe zu.