Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1989

Geschäftszahl

88/14/0112

Rechtssatz

Bei mehreren ausgeübten Funktionen iSd Paragraph 29, Absatz 4, EStG 1972 steht der Werbungskostenpauschbetrag gem Paragraph 16, Absatz 5, EStG nur in einfacher Höhe zu.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1990, 53;