Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1989

Geschäftszahl

88/14/0111

Rechtssatz

Bei einer Kreditierung unverzinslicher Geldmittel an einen Gesellschafter richtet sich die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung nach den Zinskonditionen, zu denen die Kapitalges gesellschaftsfremden Personen Geldmittel überlassen hätte. Bei langfristiger Kreditierung erscheint der Anleihezinsfuß eine brauchbare Richtschnur.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1990, 66;