Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1988

Geschäftszahl

88/14/0105

Rechtssatz

Zur Möglichkeit der Verletzung von Rechten des Masseverwalters durch einen Abgabenbescheid über die Festsetzung eines Rückforderungsanspruches gemäß Paragraph 10, InvestPrämG, in dem diese Forderung als Masseforderung bezeichnet wird, was sich aus dem Bescheidspruch iZm der Bescheidbegründung ergab.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1989, 249;