Verwaltungsgerichtshof
20.09.1988
88/14/0105
Zur Möglichkeit der Verletzung von Rechten des Masseverwalters durch einen Abgabenbescheid über die Festsetzung eines Rückforderungsanspruches gemäß Paragraph 10, InvestPrämG, in dem diese Forderung als Masseforderung bezeichnet wird, was sich aus dem Bescheidspruch iZm der Bescheidbegründung ergab.
Besprechung in:
ÖStZ 1989, 249;