Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.01.1993

Geschäftszahl

88/14/0077

Rechtssatz

AusfzF, ob ein als Mietvorauszahlung geleisteter Betrag in Wahrheit keine Mietvorauszahlung, sondern als Anschaffungskosten für das Wirtschaftsgut "Mietrecht" anzusehen ist. Dies läßt sich jedoch nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilen, wobei für das Vorliegen von Anschaffungskosten spricht, wenn neben einem angemessenen laufend zu entrichtenden Mietzins zusätzlich eine "Mietzinsvorauszahlung" geleistet wird, oder wenn diese für einen ungewöhnlich langen Zeitraum vereinbart ist (zB fünfzig Jahre) sowie, wenn die Zahlung nicht mehr als Nutzungsentgelt für eine bestimmte Mietperiode, sondern deswegen geleistet wird, um überhaupt den Abschluß eines Mietvertrages zu erwirken.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

88/14/0078

88/14/0079