Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.1988

Geschäftszahl

88/14/0070

Rechtssatz

Die Gewährung einer Abgabennachsicht in einem Insolvenzverfahren ist nicht ausgeschlossen, nämlich dann nicht, wenn mit ihrer Hilfe das Unternehmen als Existenzgrundlage des Abgabepflichtigen erhalten werden kann und die Abgabennachsicht also nicht bloß seinen übrigen Gläubigern zugute kommt (Hinweis E 20.1.1983, 82/15/0084).