Verwaltungsgerichtshof
16.03.1989
88/14/0067
Eine Vertretung gegenüber Behörden, insb die Vertretung vor den Gerichten, ist vom typisierten Bild des Rechtsanwaltes nicht wegzudenken.
Besprechung in:
ÖStZB 1989, 358;
AnwBl 1989/9, S 575;