Verwaltungsgerichtshof
16.03.1989
88/14/0055
Wie Wirtschaftsgüter bei der Gewinnermittlung zu erfassen (zu bewerten) sind, bestimmt in erster Linie - auch für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung - Paragraph 6, EStG. Nur dann, wenn Paragraph 6, EStG keine Aussage trifft, können andere Bewertungsvorschriften - wie etwa beim Tausch jene des Paragraph 10, BewG - herangezogen werden.
Besprechung in:
ÖStZ 1989, 301;