Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1989

Geschäftszahl

88/14/0055

Rechtssatz

Wie Wirtschaftsgüter bei der Gewinnermittlung zu erfassen (zu bewerten) sind, bestimmt in erster Linie - auch für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung - Paragraph 6, EStG. Nur dann, wenn Paragraph 6, EStG keine Aussage trifft, können andere Bewertungsvorschriften - wie etwa beim Tausch jene des Paragraph 10, BewG - herangezogen werden.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1989, 301;