Verwaltungsgerichtshof
05.02.1992
88/13/0175
GRS wie 83/11/0143 E 16. Mai 1984 VwSlg 11439 A/1984 RS 4
Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers (innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist) gesteckt ist.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
89/13/0090