Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1989

Geschäftszahl

88/13/0072

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/15/0372 E 5. Oktober 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen bedeutet, der Abgabenbehörde ein richtiges, vollständiges und klares Bild von den für die Abgabenerhebung maßgeblichen Umstände zu verschaffen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1990/7, S 121;