Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.04.1991

Geschäftszahl

88/13/0027

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, ob aus der Vermietung einer Eigentumswohnung des Steuerpflichtigen wirtschaftliche Erfolge möglicherweise erzielbar sind, sondern ob solche Erfolge bei der vom Steuerpflichtigen tatsächlich eingehaltenen Wirtschaftsführung zu erwarten sind (hier: Einkünfte aus der Vermietung decken knapp 40 Prozent der Ausgaben).