Verwaltungsgerichtshof
11.04.1991
88/13/0027
Es kommt nicht darauf an, ob aus der Vermietung einer Eigentumswohnung des Steuerpflichtigen wirtschaftliche Erfolge möglicherweise erzielbar sind, sondern ob solche Erfolge bei der vom Steuerpflichtigen tatsächlich eingehaltenen Wirtschaftsführung zu erwarten sind (hier: Einkünfte aus der Vermietung decken knapp 40 Prozent der Ausgaben).