Verwaltungsgerichtshof
18.01.1989
88/13/0025
Auch eine nicht gemeinnützige GmbH, deren Unternehmensgegenstand nach dem Gesellschaftsvertrag die Schaffung von Wohnungseigentum ist, ist eine "Vereinigung" iSd Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 3, Litera a, EStG, deren statutenmäßige Aufgabe die Schaffung von Wohnungseigentum ist.
Besprechung in:
ÖStZ 1989/17, 281;