Verwaltungsgerichtshof
08.11.1989
88/13/0012
GRS wie 81/10/0127 E 16. Jänner 1984 VwSlg 11283 A/1984 RS 2
Ausführungen dahingehend, dass die rechtliche Relevanz des Beschwerdepunktes darin besteht, dass der VwGH bei seiner Prüfung des angefochtenen Bescheides auf dessen Rechtmäßigkeit den Rahmen des geltend gemachten Beschwerdepunktes nicht überschreiten darf.
Besprechung in:
ÖStZ 1990/15,16; S 270;