Verwaltungsgerichtshof
10.04.1989
88/10/0213
Ein mehr als bloß Sympathie mit nationalsozialistischem Gedankengut zum Ausdruck bringendes Verhalten (hier u.a. durch lautes Schreien des Satzes "lang lebe Deutschland, es lebe Rudolf Heß", "Sieg Heil") ist geeignet, bei einem unbefangenen Menschen die lebhafte Empfindung des Unerlaubten hervorzurufen.
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100213.X01