Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.04.1989

Geschäftszahl

88/10/0213

Rechtssatz

Ein mehr als bloß Sympathie mit nationalsozialistischem Gedankengut zum Ausdruck bringendes Verhalten (hier u.a. durch lautes Schreien des Satzes "lang lebe Deutschland, es lebe Rudolf Heß", "Sieg Heil") ist geeignet, bei einem unbefangenen Menschen die lebhafte Empfindung des Unerlaubten hervorzurufen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100213.X01