Verwaltungsgerichtshof
21.11.1988
88/10/0104
GRS wie 88/10/0086 E 21. September 1988 VwSlg 12776 A/1988 RS 7
Werden bei den Verbrauchern falsche Vorstellungen von der Wirklichkeit hervorgerufen, sie also über die wahre Wirkung eines Produktes in Irrtum geführt, so werden sie "getäuscht" (Hinweis auf "tatsächliche Verkehrsauffassung").