Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.1988

Geschäftszahl

88/10/0104

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/10/0086 E 21. September 1988 VwSlg 12776 A/1988 RS 7

Stammrechtssatz

Werden bei den Verbrauchern falsche Vorstellungen von der Wirklichkeit hervorgerufen, sie also über die wahre Wirkung eines Produktes in Irrtum geführt, so werden sie "getäuscht" (Hinweis auf "tatsächliche Verkehrsauffassung").