Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1988

Geschäftszahl

88/10/0086

Rechtssatz

Gesundheitsbezogene Angaben sind "produktbezogen". Handelt es sich um eine bloße Empfehlung für ein anderes Produkt, so liegt keine gesundheitsbezogene Angabe in Bezug auf jenes Produkt vor, welches mit dieser Angabe in Verkehr gebracht werden soll. Ein solcher Antrag ist daher gem Paragraph 9, Absatz 3, LMG zurückzuweisen.