Verwaltungsgerichtshof
21.09.1988
88/10/0086
Werden bei den Verbrauchern falsche Vorstellungen von der Wirklichkeit hervorgerufen, sie also über die wahre Wirkung eines Produktes in Irrtum geführt, so werden sie "getäuscht" (Hinweis auf "tatsächliche Verkehrsauffassung").