Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1988

Geschäftszahl

88/10/0086

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0190 E 27. Jänner 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Wurde eine gesundheitsbezogene Angabe nach Paragraph 9, Absatz 3, LMG 1975 zugelassen, so setzt dies die Ansicht voraus, dass es sich um eine solche Angabe handelt, die nach Paragraph 9, Absatz eins, LMG 1975 verboten ist.