Verwaltungsgerichtshof
21.09.1988
88/10/0086
GRS wie 85/10/0190 E 27. Jänner 1986 RS 2
Wurde eine gesundheitsbezogene Angabe nach Paragraph 9, Absatz 3, LMG 1975 zugelassen, so setzt dies die Ansicht voraus, dass es sich um eine solche Angabe handelt, die nach Paragraph 9, Absatz eins, LMG 1975 verboten ist.