Verwaltungsgerichtshof
21.09.1988
88/10/0086
GRS wie 86/10/0150 E 20. Oktober 1986 VwSlg 12266 A/1986 RS 4
Lässt sich nicht ausschließen, dass eine bestimmte Angabe dem angesprochenen Durchschnittskonsumenten den (beabsichtigten) Eindruck einer besonderen physiologischen Wirkung vermittelt, so ist es nicht rechtswidrig, wenn die Behörde diese Anpreisung als Angabe qualifiziert, die unter Paragraph 9, Absatz eins, Litera a, LMG fällt (Hinweis auf E 5.11.1984, 83/10/0306).