Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1988

Geschäftszahl

88/10/0086

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0150 E 20. Oktober 1986 VwSlg 12266 A/1986 RS 4

Stammrechtssatz

Lässt sich nicht ausschließen, dass eine bestimmte Angabe dem angesprochenen Durchschnittskonsumenten den (beabsichtigten) Eindruck einer besonderen physiologischen Wirkung vermittelt, so ist es nicht rechtswidrig, wenn die Behörde diese Anpreisung als Angabe qualifiziert, die unter Paragraph 9, Absatz eins, Litera a, LMG fällt (Hinweis auf E 5.11.1984, 83/10/0306).