Verwaltungsgerichtshof
27.04.1989
88/09/0140
Die Erteilung eines Nachsendeauftrages an die Post vermag die Mitteilung gem Paragraph 8, Absatz eins, ZustG nicht zu ersetzen, weil sie ja nicht zur Kenntnis der das Verfahren führenden Behörde gelangen muss.
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090140.X01