Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1989

Geschäftszahl

88/09/0140

Rechtssatz

Die Erteilung eines Nachsendeauftrages an die Post vermag die Mitteilung gem Paragraph 8, Absatz eins, ZustG nicht zu ersetzen, weil sie ja nicht zur Kenntnis der das Verfahren führenden Behörde gelangen muss.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988090140.X01