Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1990

Geschäftszahl

88/08/0292

Rechtssatz

AusfzF der Nachversicherung einer Person, die bis zu einer Entscheidung nach dem BÜG in einem aufrechten öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Stmk stand.