Verwaltungsgerichtshof
21.11.1989
88/08/0287
Das monatliche Durchschnittseinkommen eines selbstständig Erwerbstätigen ist auch nach der Nov BGBl 1987/290 durch Zwölftelung des Jahreseinkommens zu ermitteln (Hinweis E 23.10.1986, 85/08/0196, VwSlg 12276 A/1986), allerdings mit der Maßgabe, dass nicht das Einkommen der 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, sondern das Jahreseinkommen auf Grund der Feststellungen eines Einkommensteuerprüfungsverfahrens heranzuziehen ist.
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080287.X03