Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.1989

Geschäftszahl

88/08/0287

Rechtssatz

Das monatliche Durchschnittseinkommen eines selbstständig Erwerbstätigen ist auch nach der Nov BGBl 1987/290 durch Zwölftelung des Jahreseinkommens zu ermitteln (Hinweis E 23.10.1986, 85/08/0196, VwSlg 12276 A/1986), allerdings mit der Maßgabe, dass nicht das Einkommen der 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, sondern das Jahreseinkommen auf Grund der Feststellungen eines Einkommensteuerprüfungsverfahrens heranzuziehen ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080287.X03