Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1989

Geschäftszahl

88/08/0283

Rechtssatz

Wurde über das Vermögen einer GmbH der Konkurs eröffnet, kann dem Geschäftsführer die Nichtentrichtung von Zinsen der offenen Beiträge nicht mehr angelastet werden (Hinweis E 5.3.1979, 2645/78).