Verwaltungsgerichtshof
15.12.1988
88/08/0252
Vorgeschichte:
85/08/0163 E 29.01.1987;
Die mit der Verständigung des Beitragsschuldners vom Ergebnis zur Feststellung der Beitragsschulden beginnende Verjährungsfrist des Paragraph 68, Absatz 2, ASVG wird dem Beitragsmithaftenden gegenüber nur durch die Erlassung eines Haftungsbescheides unterbrochen.
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080252.X02