Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1989

Geschäftszahl

88/08/0249

Rechtssatz

Auch nach der durch die ApGNov BGBl 1984/502 geschaffenen Rechtslage ist eine Einschränkung der ausschließlichen Geschäftsführungsbefugnis des Konzessionsinhabers durch Vereinbarungen mit den Gesellschaftern der die Apotheke betreibenden Personengesellschaft unzulässig; es besteht daher keine Vollversicherungs- und Arbeitslosenversicherungspflicht des Konzessionsinhabers nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, ASVG und Paragraph eins, Absatz eins, Litera a, AlVG.