Verwaltungsgerichtshof
14.03.1989
88/08/0249
Das Bestehen oder Nichtbestehen der Sozialversicherungspflicht ist nicht nur hinsichtlich der maßgeblichen Sachlage, sondern auch der Rechtslage zeitraumbezogen zu beurteilen (Hinweis E VS 4.5.1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977).