Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1990

Geschäftszahl

88/08/0200

Rechtssatz

Ein durchgehendes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines Chorsängers, der beim Dienstgeber Österr Bundestheaterverband beschäftigt ist, besteht bei Fehlen einer Verpflichtung zur Annahme der jeweiligen Anbote zur Teilnahme an einer Probe oder Aufführung nicht.