Verwaltungsgerichtshof
19.06.1990
88/08/0200
Ein durchgehendes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines Chorsängers, der beim Dienstgeber Österr Bundestheaterverband beschäftigt ist, besteht bei Fehlen einer Verpflichtung zur Annahme der jeweiligen Anbote zur Teilnahme an einer Probe oder Aufführung nicht.