Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.1992

Geschäftszahl

88/08/0193

Rechtssatz

Eine Karenzierung im Hinblick auf eine zeitweilige tatsächliche Unmöglichkeit der Ausbildung und Beschäftigung des Lehrlings widerspricht dem Ausbildungszweck und ist unzulässig bzw unwirksam (Hinweis OGH 26.4.1983, 4 Ob 39/83 = ZAS 1983, 227).