Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1989

Geschäftszahl

88/08/0140

Beachte

Besprechung in:

ZAS 1990/3, S 1019;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1984/06/05 84/04/0037 1

Stammrechtssatz

Die ordnungsgemäße Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer einer GmbH ist sofort wirksam und von der Eintragung im Handelsregister unabhängig.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080140.X01