Verwaltungsgerichtshof
03.07.1990
88/08/0138
GRS wie 83/10/0038 E 7. November 1983 RS 3
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH geht die Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes einer Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften vor.