Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1990

Geschäftszahl

88/08/0138

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/10/0038 E 7. November 1983 RS 3

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH geht die Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes einer Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften vor.