Verwaltungsgerichtshof
03.07.1990
88/08/0138
Wurde dem Pflichtversicherten neben dem Gehalt eine Zulage vertraglich gewährt und als beitragsfrei behandelt, hat die belangte Behörde Feststellungen darüber zu treffen, ob überhaupt und in welchem Ausmaß ein dem Pflichtversicherten aus dienstlichen Verrichtungen tatsächlich erwachsener Mehraufwand durch die Zulage (als pauschalen Spesenersatz) abgegolten wurde (Hinweis E 5.3.1982, 81/08/0016).